Katharina
Günther-Wünsch

Donnerstag, 3. September 2026

Entwicklungen Chemnitzer Straße

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

Der Bebauungsplan ist seit mehreren Jahren in Arbeit und ordnet die zukünftige Entwicklung des Gebiets zwischen Chemnitzer Straße, Mosbacher Straße und dem Umfeld der B1/B5. Ziel ist es, klare Regeln dafür zu schaffen, was dort künftig möglich ist – und was nicht. Dabei werden mehrere Aspekte gleichzeitig berücksichtigt.

Grundlage für neuen Wohnraum

Laut städtebaulichem Vertrag sollen dort in Zukunft bis zu 283 Wohneinheiten entstehen. Eine umfassende Fläche soll als Mischgebiet definiert werden. Das bedeutet: Dort sollen Wohnen und Gewerbe nebeneinander stattfinden. Damit trägt der B-Plan auch den besonderen Anforderungen, beispielsweise beim Lärmschutz, umfassend Rechnung.

Die Verkehrssituation

Mit dem Bebauungsplan werden Verkehrsflächen gesichert, die für einen späteren Ausbau der Chemnitzer Straße benötigt werden. Der Plan selbst legt noch nicht fest, wie die Straße im Detail aussehen wird. Er sorgt aber dafür, dass die notwendigen Flächen verfügbar sind. Für den Radverkehr ist entlang der Chemnitzer Straße ein eigener Radweg geplant, der bis heute fehlt und die derzeitige Situation deutlich entschärfen soll.

Soziale Infrastruktur

Im Zuge des Wohnungsbaus soll auch die Erweiterung der Franz-Carl-Achard-Schule choreografiert werden. Sie soll noch vor der vollständigen Umsetzung des Wohnungsbaus erfolgen. Damit wird berücksichtigt, dass mit neuen Wohnungen auch zusätzliche Schulplätze benötigt werden.

Bestehende Strukturen

Kleingartenanlagen bleiben erhalten und werden planungsrechtlich abgesichert. Auch Grünflächen und typische Freiraumstrukturen, etwa entlang der Mosbacher Straße, werden berücksichtigt. Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben und müssen entsprechend ausgeglichen werden. Für bestehende Gebäude im Plangebiet gilt weiterhin Bestandsschutz. Sie können wie bisher genutzt werden. Sollte es künftig Veränderungen geben, richten sich diese nach den neuen planungsrechtlichen Vorgaben.


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